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Der Arbeitskreis Deutscher Klappladenhersteller im Bundesverband
Rolladen + Sonnenschutz e V hat für Läden Richtlinien und Technische
Hinweise herausgegeben, deren Inhalte in zusammengefaßter Form in
dieser Technischen Information wiedergegeben werden Die Verantwortung
für den Inhalt liegt beim Arbeitskreis Technische Richtlinie (Stand 5/2006)
Klappläden sind durch ihre exponierte Lage am Haus und den damit
verbundenen verstärkten Einfl üssen der Witterung sowie durch die Art ihrer
Anbringung besonderen Beanspruchungen ausgesetzt Das bedeutet, daß
nicht nur die Klappladenkonstruktion, sondern auch die Holzauswahl und
die Oberfl ächenbehandlung besonders beachtet werden muß
KONSTRUKTION
Die Rahmenkonstruktion kann gezapft oder gedübelt werden Die
Abmessungen der Friese beträgt mindestens 70 x 30 mm Der obere
Querfries geht durch, der untere Querfries liegt zwischen den senkrechten
Friesen Maximale Ladenbreite = 65 cm Maximale Ladenhöhe ohne
waag rechten Querfries = 180 cm, mit Zwischenfries = 240 cm Aus Massivholz
verleimte Bretter dürfen nicht breiter als 50 cm sein Die Verleimung erfolgt
in Beanspruchungsgruppe D 4 Trotzdem kann es zur Veränderung der
Leimfuge kommen Auch bei lose aufeinander gestapelten Brettchen
(Rolladenstab) verändert sich die Fuge bzw ist eine Verformung der Stäbe
nicht ausgeschlossen Bei Nichteinhaltung der obigen Werte kann für die
Stabilität der Läden keine Gewährleistung übernommen werden Die Läden
sind feuchteabweisend auszubilden, d h die oberen und unteren
Querfriese sind schräg auszuführen, damit Regenwasser ablaufen kann Der
Lamellenabstand und die Neigung der Lamellen ist so zu wählen, daß ein
waagerechter Durchblick nicht möglich ist Die Rahmen sind allseitig mit
einem Radius von mindestens 2 mm zu runden Die Stirnseiten der
Lamellen können im Sägeschnitt belassen werden
HOLZAUSWAHL
Als Standardholzarten sind festgelegt: Kiefer (lasierfähig oder streichfähig),
Fichte, Lärche und Rotholz Andere Holzarten sind geeignet, wenn deren
Stehvermögen und andere Eigenschaften denen der genannten Holzart
entsprechen Die Holzqualität muß der EN 942 / Qualitätsstufe J 30 bei
offene Flächen (alte DIN 68 360), Gütebedingungen bei Außenanwendung
entsprechen Bei der Auswahl der Holzart ist die spätere Oberfl ächenbehandlung
zu berücksichtigen Wir verweisen auf die vom Institut für
Fenstertechnik herausgegebene Anstrichtabelle
OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
Der Klappladen ist ein durch das Klima stark beanspruchtes Element
Eine ausreichende Oberfl ächenbehandlung ist daher notwendig Die
DIN 18 363 und die Anwendung von Holzschutzmitteln bei Nadelhölzern
ist besonders zu beachten Die Anstrichsysteme müssen für den
Verwen dungszweck geeignet sein (Dimensionsstabilität) Die Farboberfl äche
ist einem natürlichen Verschleiß unterworfen und erfordern bei Bedarf
einer Nachbehandlung Um Rißbildungen, Vergrauung und Harzaustritte zu
vermeiden, muß der richtige Anstrich gewählt werden Bei einem
deckenden Anstrich und einem hellen Farbton sind Rißbildung und
Harzaustritt kaum zu erwarten Bei dunkleren Anstrichen ist bei
harzhaltigen Hölzern, z B bei Kiefer, mit Harzaustritten zu rechnen
Rißbildungen sind möglich
Bei Klappläden, die eine lasierte Oberfl äche aufweisen sollen, werden
Dünnschichtlasuren empfohlen Eine Mindestschichtdicke wird nicht
vorgeschrieben
Beachten Sie dazu auch das nachstehende Merkblatt: „Wartungs- und
Pfl egerichtlinien für Holzklappladen“ Zu Holzveränderungen und
Oberfl ächenbeschichtungen wird auf die „Rosenheimer Farbtabelle“
verwiesen
FERTIGUNGSTOLERANZEN
Bei der Herstellung der Läden werden bei einer Holzfeuchte von 13 ±2%
und einer Temperatur von 23 ± 5° C folgende Abweichungen zugelassen:
Breite – 3 mm, Höhe bis -6 mm Werden aus bauspezifi schen Gegebenheiten
engere Toleranzen benötigt, sind diese gesondert zu vereinbaren Zulässige
Abweichungen Durch eine einwandfreie Konstruktion, eine fachmännische
Auswahl des Holzes und der Beschläge sowie durch eine ausreichende
Oberfl ächenbehandlung wird ein Verziehen der Klappläden weitgehend
ausgeschaltet Das Verziehen der Klappläden ist kein Reklamationsgrund,
solange die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist Unter der Voraussetzung
der Funktionsfähigkeit ist eine Abweichung von der Planheit mit 0,3 % vom
Umfang des Klappladens zulässig Die Messungen sind waagerecht auf
planebener Fläche vorzunehmen In den meisten Fällen läßt sich jedoch ein
Verzug durch die Wahl geeigneter Beschläge wie Anschläge und
Innenverschlüsse reduzieren
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MONTAGE
Klappläden sind mit stabilen Bändern anzuschlagen Dabei müssen
zwingend Eckwinkel oder Winkelbänder verwendet werden, um die
Eckverbindung zu unterstützen Die Kantenlänge der Winkel sollte 180 x 180
mm nicht unterschreiten Faltbzw Doppelläden sollten zusätzlich mit
Eckwinkeln ausgesteift werden Falt- und Doppelläden unterliegen aufgrund
ihrer einseitigen Belastung an der Beschlagseite immer einer Absenkung
Läden über 180 cm Höhe sind mit 3 Bändern zu montieren Verschlüsse
sollten weitgehend mittig angebaut werden Vor dem Aufschrauben der
Beschläge sind die Läden mit entsprechenden Grundanstrichen zu
behandeln Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden planeben zu legen
Sie dürfen nicht in geheizten Räumen gelagert werden Sofern Klappläden
entgegen diesen Richtlinien und Hinweisen behandelt und montiert werden,
wird jede Haftung für eventuell auftretende Schäden abgelehnt Dies gilt
insbesondere für das Aufquellen und Verziehen der Läden, das Abblättern
von Farben infolge Feuchtigkeit, sowie für Fäulnis Wartungs- und
Pfl egerichtlinien für Holzklappladen Holz ist ein Naturprodukt Unterschiedliche
Farben der gleichen Holzart sowie unterschiedliche Oberfl ächenstrukturen,
hervorgerufen durch verschiedene Porenarten oder Verwachsungen,
sind naturbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation
LAGERUNG
Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden planeben zu legen Sie dürfen
weder in geheizten Räumen noch in feuchten Räume (Rohbauten) gelagert
werden
HOLZSCHUTZ UND OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
Klappladen dürfen ohne ausreichenden Holzschutz nicht montiert werden
Werkseitig imprägnierte Läden sind lediglich gegen Holzschädlinge
geschützt Bei Nadelhölzern dient diese Imprägnierung zusätzlich als
Bläueschutz Erst das Lasurfi nish schützt das Holz gegen äußere Einfl üsse
sowie gegen das Eindringen von Feuchtigkeit Es bewirkt daß die
Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist
Nur bei wenigstens zweimaligem Anstrich mit pigmentierter Lasur oder
deckendem Holzlack ist ein ausreichender Schutz gewährleistet Es müssen
unbedingt Farbsysteme eingesetzt werden, die für bedingt maßhaltige
Bauteile zugelassen sind Es sind zwingend die Herstellerrichtlinien
einzuhalten Farblose Lasuren sind im Außenbereich nicht zulässig Lasurund
Holzlacksysteme, die werkseitig oder bauseitig aufgetragen werden,
unterliegen wegen ihrer gewollt hohen Dampfdiffusionsfähigkeit einem
natürlichen Substanzabbau Sie bieten daher nur einen zeitlich begrenzten
Schutz Es müssen daher auch bereits endbehandelte Holzteile in gewissen
Zeitabständen, je nach Witterungs- und Umwelteinfl üssen nachbehandelt
werden
Um die Schönheit Ihrer Läden zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die
Oberfl äche jährlich zu prüfen und, wenn erforderlich, nachzubessern Dies
gilt insbesondere für Holzverbindungen, z B Rahmenholz/Kassettenfüllung,
Rahmenholz/Lamellen oder Rahmenholz / Gratleiste Das Schwinden und
Quellen ist eine normale Reaktion von Holz auf die Umgebungsfeuchte
(hygroskopisches Verhalten) und kein konstruktiver oder qualitativer
Mangel
BESCHLÄGE
Verzinkte oder chromatierte Beschläge müssen in Abhängigkeit von den
Umwelteinfl üssen früher oder später eine Oberfl ächenbehandlung erhalten
Die bei Ladenbeschlägen aufgebrachte Verzinkung ist kein Dauerschutz
Pfl ege und Wartung Die Aufhängung der Läden (Kloben und Bänder)
müssen gefettet werden, die Innenöffner (Kurbelantriebe) sind i d R
wartungsfrei Elektroantriebe sollten in regelmäßigen Abständen gewartet
und justiert werden Das Justieren der Antriebe darf nur vom Fachmann
vorgenommen werden
Die Läden müssen einer gleichmäßigen Bewitterung unterliegen Dies
bedingt eine regelmäßige Bedienung Zur Reinigung empfehlen wir Wasser und
Schmierseife Verwenden Sie niemals Mittel, welche die Oberfl äche verletzen
können (z B Scheuerpulver, aggressive chemische Reinigungsmittel etc )
ACHTUNG: Wegen der Gefahr von Windschäden müssen die Läden im
geöffneten und im geschlossenen Zustand arretiert, bzw gegen die
Anschläge gefahren werden
 Alle Angaben ohne Gewähr
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